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Positionspapier

Zur Honigbienenhaltung in Naturschutzgebieten

Position paper On beekeeping in Nature Reserves

Hans Richard Schwenninger, Ronald Burger, Olaf Diestelhorst, Christoph Saure, Erwin Scheuchl, Noel Silló, Karin Wolf-Schwenninger

Einleitung

Naturschutzgebiete „sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist“ (BNATSCHG 2024: § 23) und die unter anderem „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften wild lebender Tier- und Pflanzenarten“ (BNATSCHG 2024: § 23) ausgewiesen wEDV im Vereinerden. Sie dienen damit in erster Linie dem Erhalt der biologischen Vielfalt. „Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten“ (BNATSCHG 2024: § 23).